Rauchmelder retten Leben

Rheinland-Pfalz hatte als erstes deutsches Bundesland die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern im Wohnungsneubau mit Wirkung vom 31. Dezember 2003 eingeführt. Der Landtag hat am 27. Juni 2007 die Installationspflicht auch auf bestehende Wohnungen erweitert.

In der aktuellen Landesbauordnung heißt es im § 44 (8): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.

Mit dieser Regelung soll beruhend auf den Erfahrungen in den USA, England und Schweden der erreichte Ausstattungsgrad von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern wesentlich erhöht werden.
Damit kann erreicht werden, dass die Zahl der Brandtoten merklich gesenkt wird, denn etwa 80% der rund 600 Menschen, die in Deutschland jährlich Opfer eines Brandes werden, sterben an Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder warnen unmittelbar nach einem Brandausbruch, die Bewohner können sich unverzüglich in Sicherheit bringen, die Feuerwehr alarmieren, Nachbarn informieren und gegebenenfalls mit Löscharbeiten beginnen.

Informationen zu Rauchmeldern in privaten Haushalten können Sie auch hier finden:

Informationsflyer der Initiative Rauchmelder-Lebensretter.de
Informationen des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz
Internetseite von www.rauchmelder-lebensretter.de

Höhere Qualität bei Rauchwarnmeldern mit „Q“

Einheitliche Kennzeichnung von Rauchwarnmeldern mit zuverlässiger Funktionsbereitschaft von mindestens 10 Jahren

Die erhöhten Qualitätskriterien und technischen Weiterentwicklungen bei Rauchwarnmeldern innerhalb der letzten Jahre konnten nicht mehr transparent durch ein gemeinsames Prüfzeichen am Markt dargestellt werden. Brandschützer und Fachberater forderten daher seit langem eine Kennzeichnung für qualitativ hochwertige Rauchwarnmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind.

Zur besseren Verbraucherinformation gibt es daher jetzt das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht.

Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:

  • Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
  • Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
  • Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer

Grundlage für das „Q“ ist die Erfüllung der erhöhten Anforderungen aus der neuen vfdb-Richtlinie 14-01. Die Prüfungen werden von notifizierten Prüfinstituten wie VdS Schadenverhütung und Kriwan Testzentrum durchgeführt.

Das neue „Q“ ersetzt keinesfalls die EN 14604, sondern ergänzt sie in Bezug auf Kriterien, die aufgrund der EN 14604 nicht gefordert werden, auf die sich also die CE-Kennzeichnung nicht bezieht. Beratern und Verbrauchern, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe.

„Endlich werden die mindestens 10 Jahre Lebensdauer nicht nur für die Batterie, sondern auch für den Rauchwarnmelder selbst geprüft und belegt“, erläutert Christian Rudolph, Vorsitzender des Forums Brandrauchprävention in der vfdb. Der Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), Bernd Pawelke, erklärt den Nutzen für den Verbraucher: „Das neue ‚Q’ bietet eine unabhängige und einheitliche Kennzeichnung von Qualitätsmeldern zur Orientierung am Markt. Brandschützer, Dienstleister und Berater haben zudem Antworten auf Verbraucherfragen, wenn es um die qualitative Unterscheidung von Rauchwarnmeldern geht.“